Bund will hochprozentigeren Cannabis erlauben
Hanf soll neu 1 Prozent THC enthalten dürfen. Damit wäre die Schweiz deutlich grosszügiger als die EU. Hanf ist mehr als nur der Stoff, aus dem Kifferträume sind: Die Pflanze mit dem anrüchigen Ruf wird auch für Seile, Kleider, Kosmetika, Öl und vieles Unverdächtige mehr verwendet. Aus diesem Grund ist Hanfanbau in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen erlaubt, die nun nach den Vorstellungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) grosszügiger ausgestaltet werden sollen. Gemäss einem gestern öffentlich gemachten Verordnungsentwurf dürfte eine Cannabispflanze künftig bis zu 1 Prozent an THC enthalten, jener Substanz, auf der die Rauschwirkung eines Joints oder Hasch-«Guetsli» beruht. Heute gilt eine Limite von 0,3 Prozent.
«1-Prozent-Grenze macht Sinn»
Das BAG begründet die vorgeschlagene Neuerung mit «mehr Rechtssicherheit». Der Hintergrund: Immer wieder kommen Hanfbauern vor Gericht, weil ihr zu legalen Zwecken angebautes Kraut bei Tests zu hochprozentig abschneidet. Dabei liegt ein THC-Gehalt von beispielsweise 0,7 Prozent weit unter jenem von echtem Drogenhanf (bis zu 30 Prozent). Ein weiterer Vorteil der Grenzwerterhöhung liegt laut BAG darin, dass es weniger Fehldiagnosen bei den THC-Proben geben würde.
Die 1-Prozent-Grenze mache in der Tat Sinn, meint der mit der Materie gut vertraute St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob. Je nach Klima des Anbaugebiets könne es vorkommen, dass der THC-Gehalt einer Hanfpflanze auch entgegen den Absichten des Bauern die geltende Limite von 0,3 Prozent übersteige. Umgekehrt müsse die zulässige Obergrenze aber deutlich unter 3 Prozent liegen. Denn ab diesem Wert beginne Cannabis seine psychoaktive Wirkung zu entfalten, so Hansjakob. Der vom BAG geplante Grenzwert von 1 Prozent trage beiden Überlegungen Rechnung.
Juristischer Kniff
Dennoch dürfte die Lockerung für Kontroversen sorgen. Bei Gegnern der Drogenlegalisierung und teilweise auch in Polizeikreisen werden die Pläne des Bundes schon aus Prinzip abgelehnt, wie erste Reaktionen gestern zeigten. Vor allem aber scheint die vorgesehene Obergrenze den Bestimmungen des neuen Betäubungsmittelgesetzes zuwiderzulaufen. Dieses verlangt eine Orientierung an internationalen Standards – und die EU schreibt für legalen Faserhanf eine THC-Obergrenze von 0,2 Prozent vor.
Das BAG behilft sich hier mit einem juristischen Kniff: Die geplante 1-Prozent-Marke definiere nicht die Obergrenze von Faserhanf, sondern die Untergrenze von Drogenhanf. Ob diese Argumentation überzeugt, wird die bis Ende November laufende Vernehmlassung zeigen.
20.10.2010


















