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Luzart 2010

Säumige Hundehalter werden kaum gebüsst

Foto JOSEPH BIRRER

Nicht alle kümmern sich so um ihren Mäxxx, wie's das Gesetz vorschreibt

Mehr als die Hälfte der Hundebesitzer foutiert sich um die Ausbildungskurse, die seit Anfang September obligatorisch sind. Zu befürchten haben sie in den meisten Kantonen jedoch wenig. Eigentlich lässt die neue Tierschutzverordnung keine Interpretation zu: Wer sich in den letzten zwei Jahren einen Hund angeschafft hat, hätte bis Ende August eine obligatorische Ausbildung absolvieren müssen. Dann ist die zweijährige Übergangsfrist der neuen Regelung abgelaufen. Ab sofort können die kantonalen Vollzugsbehörden die Sachkundenachweise der Hundehalter kontrollieren und Säumige büssen.

Doch offenbar interpretieren die Kantone diese Kontrollen sehr unterschiedlich, wie eine Umfrage des «Tages-Anzeigers» zeigt: Zügig geht etwa Basel-Stadt vor. Laut Kantonstierarzt Markus Spichtig haben es dort 60 Prozent der zum Kurs verpflichteten Hundehalter versäumt, die Ausbildung fristgerecht zu absolvieren. Anfang September hat Spichtig darum Verfügungen an die säumigen Halter verschickt. Es gehe ihm nicht nur um das Gesetz, das die Sachkundenachweise zur Pflicht erklärt habe: «Mir liegt viel daran, dass sämtliche Hundehalter den Kurs absolvieren. Viele meinen, sie wüssten schon, wie man mit einem Hund umgeht. Doch die Ausbildung schadet niemanden – zuletzt dem Hund.»

Konsequenz zahlt sich aus

Die Angeschriebenen haben nun bis Ende November Zeit, den Kurs nachzuholen. «Wenn sich jemand auch nach dieser Frist weigert, die Ausbildung zu machen, bin ich verpflichtet, ihn anzuzeigen. Das hat dann eine Busse zur Folge.» Der Kantonstierarzt geht jedoch davon aus, dass die meisten Säumigen die Ausbildung – den theoretischen, den praktischen oder beide Kursteile – bis dahin abgeschlossen haben werden. Denn bereits jetzt zeige die strenge Praxis Wirkung: «Ein Drittel der zum Kurs verpflichteten Hundehalter hat die Bescheinigung innert vier Wochen nachgereicht», sagt Spichtig.

Im Kanton Graubünden, wo die Hundekontrollen im Gegensatz zu Basel-Stadt Sache der Gemeinden sind, tönt es ähnlich konsequent. «Wir legen die Aufforderung, den Kurs zu besuchen, dem Hundesteuer-Schreiben bei. So erreichen wir alle», sagt Martin Lienhard, Verantwortlicher für die kantonale Fachstelle Hundewesen. Jeden einzelnen Halter zu überprüfen, erachtet Lienhard als «sehr wichtig»: «Entweder wir kontrollieren richtig, oder wir lassen es bleiben. Sporadische Kontrollen in Form von Stichproben nützen nichts.»

Genau für diese Art von Kontrollen haben sich jedoch die meisten Kantone entschieden. «Wir führen keine flächendeckenden, sondern risikobasierte Kontrollen durch», sagt etwa Reto Wyss, Kantonstierarzt in Bern. «Gehen bei uns Meldungen wegen Hundebissen oder Haltungsmängeln ein, kontrollieren wir, ob der Halter im Besitz eines Sachkundenachweises ist.» Gegen flächendeckende Kontrollen habe man sich entschieden, weil diese «enorm aufwendig und unverhältnismässig» wären. Es liege in der Eigenverantwortung der Hundehalter, die Kurse zu besuchen: «Im Zug wird der Pendler auch nicht ständig kontrolliert, ob er ein Billett gelöst hat», sagt Wyss. Angaben darüber, wie viele Halter es in Bern bisher versäumt hätten, die Ausbildung zu absolvieren, habe er keine.

Kontrolle nur bei Vorfällen

Auch der Kanton Zürich pocht auf die Eigenverantwortung der Halter. «Das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen stimmt bei einer flächendeckenden Kontrolle nicht», sagt Kantonstierärztin Regula Vogel. Stelle man bei einer riskikobasierten Kontrolle fest, dass ein Halter keinen Sachkundenachweis habe, werde er schriftlich aufgefordert, den Kurs innert einigen Monaten nachzuholen. Zudem werde im Einzelfall entschieden, ob eine Anzeige bei der Strafverfolgungsbehörde sofort erfolge oder erst, wenn die gesetzte Frist nicht eingehalten werde. Es sei aber zu bedenken, dass der Vollzugsprozess erst am Anfang stehe und jeder Fall einzeln zu beurteilen sei. «Wenn jemand einen nachvollziehbaren Grund wie etwa eine aktuelle Krankheit hat, warum er den Kurs bis jetzt nicht absolviert hat, muss er nicht mit einer Verfügung oder gar einer Strafanzeige rechnen», sagt Vogel.

Doch lädt die risikobasierte Kontrolle nicht zum Schwänzen ein? «Nein, denn jeder Hundehalter muss damit rechnen, dass er kontrolliert wird», sagt Vogel. Spichtig, Kantonstierarzt in Basel-Stadt, hingegen findet: «Ich will nicht darüber urteilen, wie andere Kantone die Kontrollen handhaben. Wenn es sich aber rumspricht, dass die Kontrollen nur stichprobenartig durchgeführt werden, könnten das gewisse Hundebesitzer schon als Einladung verstehen, den Kurs nicht zu besuchen.» Wenn bereits in Basel-Stadt, wo streng kontrolliert werde, 60 Prozent der Halter die Ausbildung nicht fristgerecht absolviert hätten, sei in Kantonen, wo nur stichprobenartig kontrolliert wird, mit vielen Kursschwänzern zu rechnen.

Welche Kurse sind für welche Halter Pflicht?

Gemäss neuer Tierschutzverordnung müssen alle Hundehalter, die nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben, einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen können. Die zweijährige Übergangsfrist ist Ende August abgelaufen. Den SKN erhält, wer die zweiteilige Ausbildung absolviert hat:

Der Theoriekurs ist vor dem Kauf eines Hundes zu besuchen. Er dauert mindestens vier Stunden und ist für Ersthundehalter obligatorisch. Vermittelt wird, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man richtig mit ihm umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, ihn zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte, muss diesen Kurs nicht besuchen.

Der Praxiskurs ist für alle Halter Pflicht, also auch für jene, die bereits früher einen Hund hatten und jetzt einen neuen übernehmen. Der Kurs muss innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden. Im Training lernen die Halter, den Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen und zu entschärfen. Betroffen sind alle Hunderassen – egal ob Chihuahua oder Dobermann.

Wer seinen Hund bereits vor dem 1. September 2008 hatte, muss mit diesem keine Ausbildung absolvieren.

9.10.2010