Bombendrohung: Beschuldigter muss sich vor Kriminalgericht verantworten

Ein Mann, welcher im März 2018 im Kanton Luzern mehrere Bombendrohungen ausgesprochen hat, muss sich vor Kriminalgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Emmen hat die Untersuchung gegen den 38-jährigen Schweizer abgeschlossen. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Die Staatsanwaltschaft Emmen hat die Untersuchung gegen den beschuldigten Mann aus dem Kanton Luzern abgeschlossen. Dieser hat im März 2018 (siehe Medienmitteilung vom 14. März 2018) Verantwortliche der Mall of Switzerland kontaktiert und telefonisch eine Bombendrohung ausgesprochen. Das ganze Gebäude wurde in der Folge evakuiert. Vor Ort wurde kein Sprengstoff sichergestellt. Durch die Drohung entstand der Mall, den dort eingemieteten Geschäften und der Feuerwehr ein Schaden von mehreren hunderttausend Franken.

Kurz darauf drohte der Beschuldigte erst telefonisch und dann schriftlich mit einer weiteren Bombe in einem Gebäude im Kanton Luzern und forderte von der Polizei einen Bargeldbetrag von 150'000.- Franken. Später erhöhte er die Forderung auf 200'000 Franken. Der Droher konnte am 17. März 2018 bei der geplanten Geldübergabe festgenommen werden. Er befand sich während 25 Tagen in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft Emmen klagt den Mann an wegen Schreckung der Bevölkerung, mehrfacher arglistiger Vermögensschädigung, falschem Alarm und versuchter Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen an. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Anklage wurde dem Kriminalgericht überwiesen. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht traktandiert.

Quelle: Luzerner Polizei

6.11.2019