Kanton Zug: Keine quietschenden Reifen oder aufheulende Motoren

Wer mit seinem Fahrzeug absichtlich Lärm verursacht und dadurch andere Personen stört, kann gebüsst werden. Die Polizei appelliert an die Vernunft der Lenkenden und wird deren Fahrverhalten kontrollieren.

Bei schönem Wetter und den steigenden Temperaturen melden sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei und beschweren sich über Fahrzeuglenkende, die unnötigen Lärm verursachen.

Besonders in der Stadt Zug, entlang der Seepromenade sowie der Bahnhofstrasse, aber auch auf den Ausfallachsen lassen die Verursacher die Motoren aufheulen, die Reifen quietschen oder drehen das Autoradio laut auf.

Bei den fehlbaren Lenkenden handelt es sich mehrheitlich um junge Erwachsene, die durch das Verursachen von Lärm die Aufmerksamkeit auf sich und ihr Fahrzeug lenken wollen. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass auch ältere Fahrer zu den Lärmverursachern gehören.

Ein solches Fehlverhalten ist nicht nur störend, sondern auch verboten. Fahrzeuglenkende müssen gemäss dem Strassenverkehrsgesetz jede vermeidbare Belästigung von anderen Strassenbenützern sowie Anwohnern durch Lärm, Staub, Rauch und Geruch vermeiden.

Die Zuger Polizei appeliert an die Vernunft sowie die gegenseitige Rücksichtnahme und wird in den kommenden Wochen vermehrt Kontrollen durchführen. Fehlbare Lenker werden verzeigt. Ihnen droht neben den strafrechtlichen Konsequenzen auch der Führerausweisentzug.

Quelle: Zuger Polizei

21.4.2019