Luzerner Polizei zeigt filmende Autofahrer nach Unfall auf A2 an

Wegen eines geplatzten Pneus prallte gestern auf der Autobahn A2 bei Rothenburg ein Lastwagen in die Leitplanken und verursachte grossen Sachschaden. Aufgrund des Staus kam es in der Folge bei Sempach zu einem Auffahrunfall mit zwei verletzten Personen. Zudem brachte die Polizei zwei Autofahrer zur Anzeige, welche den Unfall gefilmt haben.

Am Dienstag, 3. September 2019, kurz nach 10:30 Uhr, fuhr ein Chauffeur mit seinem unbeladenen Sattelschlepper auf der Autobahn A2 in Richtung Norden. Kurz vor der Autobahnraststätte Neuenkirch platzte beim Sattelschlepper der vordere linke Reifen und prallte als Folge in die Mittelleitplanke (siehe auch Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern vom 3. September 2019).

Die Leitplanke wurde auf einer Länge von rund 70 Metern beschädigt. An der Strasseneinrichtung und am Sattelmotorfahrzeug entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 150'000 Franken. Verletzt wurde niemand. Zur Bergung des Sattelschleppers und für die Instandstellungsarbeiten war die Unfallstelle über mehrere Stunden in beiden Fahrtrichtungen nur einstreifig befahrbar.

Dies führte in beiden Fahrtrichtungen auf der Autobahn zu Rückstau. Um ca. 13:40 Uhr bemerkte eine Fahrerin eines Lieferwagens bei Sempach das Stauende zu spät und prallte mit ihrem Fahrzeug ins Heck eines vor ihr fahrenden Personenwagens. Zwei Personen erlitten dabei leichte Verletzungen und wurden durch den Rettungsdienst zur Kontrolle ins Spital überführt. Es entstand ein Sachschaden in der Höhe von rund 13'000 Franken.

Während der Aufnahme des Unfalls mit dem Sattelschlepper beobachtete die Luzerner Polizei, wie mehrere Autofahrer die Unfallstelle in geringem Fahrtempo passierten und dabei mit ihren Handys Film- und Fotoaufnahmen erstellten. Zwei Automobilisten wurden deswegen zur Anzeige gebracht und müssen sich nun vor der Staatsanwaltschaft Sursee verantworten.

Die «Gaffer» müssen mit einer Busse von mehreren hundert Franken rechnen. Bei grober Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer fällt die Strafe höher aus, es erfolgt auch ein Eintrag ins Strafregister. Zudem prüft das Strassenverkehrsamt administrative Massnahmen (z.B. Führerausweisentzug).

Quelle: Luzerner Polizei

4.9.2019