Öffentliche Auflage für Deponiezone Stuben an der Adligenswilerstrasse Ebikon

Im Gebiet Stuben an der Adligenswilerstrasse ist eine Deponie des Typs A für sauberes unbelastetes Aushub- und Ausbruchmaterial geplant. Beim vorgesehenen Gelände handelt es sich um eine bereits früher als Deponiestandort genutzte Fläche. Durch die Aufschüttung des Bodens kann langfristig hochwertiges Kulturland mit Fruchtfolgeflächenqualität gewonnen werden. Die Teiländerung des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglements für die Ausscheidung einer Deponiezone im Gebiet Stuben sowie das Baugesuch sind bereit für die öffentliche Auflage.

Die Gemeinde Ebikon und das Rontal befinden sich in einer dynamischen Entwicklungsphase. Das zeigt sich nicht zuletzt an der regen Bautätigkeit. Wo gebaut wird, fällt Aushub- und Ausbruchmaterial an, welches deponiert werden muss. Heute wird dieses Aushubmaterial aus Ebikon, Adligenswil und dem Rontal über weite Strecken in andere Regionen abtransportiert. Mit einer Deponie für sauberes unbelastetes Aushubmaterial in Ebikon verkürzen sich diese Wege. Die Deponie in Ebikon ermöglicht es zudem, den Boden im Gebiet Stuben zu einem hochwertigen Kulturland mit Fruchtfolgefläche aufzuwerten.

Formelles Bewilligungsverfahren beginnt

Ab dem 11. November 2019 liegen die Planunterlagen beim Informationsschalter (EG) im Gemeindehaus Ebikon, Riedmattstrasse 14, Ebikon, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen zur Teiländerung des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglements können während 30 Tagen eingesehen werden. Jene für das Baugesuch liegen während 20 Tagen öffentlich auf. Gegen die Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements kann gemäss § 61 Abs. 5 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern (PBG) während der genannten Auflagenfrist Einsprache erhoben werden.

Die Einsprachemöglichkeit zum Baugesuch ist in § 194 PBG geregelt. Allfällige Einsprachen sind schriftlich mit einem Antrag und dessen Begründung an den Gemeinderat Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon, einzureichen. Die Einsprachebefugnis ist in § 207 PBG festgelegt.

12.11.2019