Schweizer Asylstatistik für das 2. Quartal 2019

Im zweiten Quartal 2019 wurden in der Schweiz 3347 Asylgesuche eingereicht, rund 11,2 Prozent weniger als in der Vorjahresperiode. Im Juni 2019 wurden 1003 Gesuche registriert, was einer Abnahme von 19,5 Prozent gegenüber Juni 2018 entspricht.

Im ersten Halbjahr 2019 wurden in der Schweiz 7029 Asylgesuche eingereicht; dies entspricht im Vergleich zur Vorjahresperiode einem Rückgang von 10,1 Prozent. Einen Rückgang von 19,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet der Juni mit insgesamt 1003 Gesuchen (2018: 1246 Gesuche). Trotz der konstant rückläufigen Asylgesuchszahlen bleibt die Entwicklung in den Konfliktregionen und auf den Migrationsrouten unsicher.

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im Juni 1470 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 272 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 207 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 433 Personen erhielten Asyl und 333 wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 333 auf 10 218 zurück.

Im Juni haben 512 Personen unser Land kontrolliert verlassen oder wurden rückgeführt. Die Schweiz hat bei 324 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 177 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 308 Personen ersucht, 69 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden in der Schweiz waren im Juni Eritrea mit 184 Gesuchen (105 weniger als im Mai 2019), Afghanistan (85 Gesuche; –20), Sri Lanka (79 Gesuche; +5), Türkei (79 Gesuche; –3) und Syrien (72 Gesuche; –23).

Resettlement-Programm

Im November 2018 hatte der Bundesrat vorgeschlagen, für die kommenden Jahre am Grundsatz der Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von UNHCR-Neuansiedlungen festzuhalten. Für 2019 ist die Aufnahme von bis zu 800 besonders schutzbedürftigen Personen geplant, die vor allem aus dem syrischen Konfliktgebiet stammen. Im ersten Halbjahr sind bereits 142 Personen in die Schweiz eingereist, wovon 103 im Juni. Daneben sind im ersten Halbjahr 2019 auch die letzten Flüchtlinge eines früheren Kontingents angekommen, das im Dezember 2016 beschlossen wurde.

Monitoring Wegweisungsvollzug im Asylbereich

Die Kantone sind für die Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden in ihre Herkunfts- oder in Dublin-Staaten zuständig (Wegweisungsvollzug). Die Asylstatistik zum zweiten Quartal 2019 enthält das Monitoring Wegweisungsvollzug im Asylbereich, das einmal jährlich veröffentlicht wird. Dieses Monitoring gibt unter anderem Auskunft über die Anzahl der Fälle, in denen die Kantone beim SEM ein Gesuch um Rückkehrunterstützung eingereicht haben und in Bearbeitung sind. Zudem zeigen die Rückkehrunterstützungs-Pendenzen auf, wie sich die Fälle nach Herkunftsländern entwickeln.

Im Monitoring werden auch diejenigen Fälle ausgewiesen, in denen das SEM keine Bundespauschalen mehr ausrichtet, weil die betroffenen Personen nicht fristgerecht in den zuständigen Dublin-Staat überstellt wurden. Der Bund kann nämlich auf die Ausrichtung von Pauschalabgeltungen verzichten, wenn ein Kanton die Vollzugsaufgaben nicht erfüllt (Art. 89b AsylG).

Quelle: Staatssekretariat für Migration

16.8.2019