Steganlage vis-à-vis des Musikpavillons wird saniert

Die baufällige und teilweise mit einem Zaun abgesperrte Steganlage vis-à-vis des Musikpavillons wird bis Ende Jahr fachgerecht saniert. Damit folgt der Stadtrat der Empfehlung des kantonalen Denkmalschutzes. Der Steg steht anschliessend der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung.

Die Steganlage «Landesteg 10» ist im Jahr 1892 als Ersatz für einen Holzsteg vis-à-vis des Musikpavillons am Schweizerhofquai erbaut worden. In den letzten Jahren wurde der Steg hauptsächlich durch einen Crêpier genutzt. Konzessionierte Schiffe fahren den Steg seit Langem nicht mehr an. Zudem ist der Steg seit Februar 2018 aus Sicherheitsgründen zum See hin mit einem Zaun abgesperrt.

Bis vor Kurzem ging die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) davon aus, dass ihr der Steg gehört. Im Rahmen von Abklärungen zur aufgrund des schlechten Zustandes notwendigen Sanierung hat sich gezeigt, dass der Steg im Besitz der Stadt ist und damit die Verantwortung für die Sanierung auch bei der Stadt liegt. Die Stadt hat deshalb Untersuchungen eingeleitet, wie der Steg saniert werden kann oder ob ein Rückbau angestrebt werden soll. Als wichtige Entscheidungshilfe wurden auch die Stellungnahme der Denkmalpflege sowie ein Gutachten, dass die Denkmalpflege erstellen liess, eingeholt.

Gemäss Gutachten handelt es sich beim Steg um eine Eisenkonstruktion von der Maschinenfabrik Bell aus dem Jahr 1892. Diese gehört am Vierwaldstättersee zu einer der wenigen original noch erhaltenen Konstruktion dieser Art. Dem Steg kommt gemäss Denkmalpflege unter anderem deshalb «ein bedeutender Denkmalwert als wichtiger ortsbaulicher sowie verkehrs-, wirtschafts-, kultur- und tourismusgeschichtlicher Bauzeuge der Belle Époque» zu. Aus denkmalpflegerischer Sicht soll der Steg unbedingt renoviert werden.

Der Stadtrat folgt der Empfehlung der kantonalen Denkmalpflege. Er hat am 3. Juli 2019, beschlossen, den Steg fachgerecht sanieren zu lassen. Die Arbeiten sollen noch dieses Jahr durchgeführt werden, sodass der Steg möglichst bald, ansehnlich renoviert und ohne Zaunabsperrung, für die Öffentlichkeit frei gegeben werden kann. Die Kosten werden auf etwa 300'000 Franken geschätzt. Der Steg wird so saniert, dass ein Ausbau für eine allfällige Nutzung durch Schiff-fahrtsbetriebe später jederzeit möglich ist – stets unter Einhaltung der denkmalpflegerischen Aspekte.

Die aktuelle, befristete Nutzungsbewilligung für den Crêpes-Verkaufsstand wird im Hinblick auf den Beginn der Bauarbeiten per Ende September 2019 aufgehoben, so wie dies in der Bewilligung vor-gesehen ist. Ob im Raum Kurplatz zukünftig ein Standplatz für einen Verpflegungsstand auf öffentlichem Grund ausgeschrieben werden soll, ist offen.

11.7.2019