Aargau will 200'000 Schutzmasken an Unternehmen und Gewerbebetriebe abgeben

The Doctor mit der Coronamaske

The Doctor mit der Coronamaske

Foto Joseph Birrer

Der Bundesrat hat für den 27. April 2020 Lockerungen der Schutzmassnahmen gegen die Coronavirus-Pandemie beschlossen. Gewisse Branchen dürfen – unter strikter Einhaltung von Schutzmassnahmen – ihren Betrieb wiederaufnehmen. Die vom Regierungsrat eingesetzte Task Force Coronavirus bereitet sich auf die Umsetzung der Schutzmassnahmen-Lockerung im Kanton Aargau vor. Unter anderem ist die unentgeltliche Abgabe von 200'000 Schutzmasken geplant.

Der Bundesrat hat am 16. April 2020 bekannt gegeben, dass ab Montag, 27. April 2020, Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Saunas, Solarien, Tattoo- und Piercing-Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Zudem werden für Lebensmittelläden beziehungsweise Grossverteiler die Sortimentsbeschränkungen aufgehoben.

In einem zweiten Schritt sollen ab dem 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen können. Und am 8. Juni 2020 sollen in einer dritten Phase Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen dürfen. Wenn es die Entwicklung der Lage erlaubt, sollen ab dem 8. Juni 2020 Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen können sowie das Versammlungsverbot gelockert werden.

Vorbereitungen für die Lockerung der Schutzmassnahmen im Kanton Aargau

Die vom Regierungsrat zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie-Folgen eingesetzte Task Force bereitet sich auf die Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Lockerungen der Schutzmassnahmen vor. Auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus werden die Informationen zu den angepassten Verordnungen des Bundesrats fortlaufend aktualisiert. Für Fragen und Informationen, die auf diesem Weg nicht zu finden sind, kann die E-Mail-Adresse coronavirus@ag.ch kontaktiert werden.

Die von der Lockerung der Schutzmassnahmen betroffenen Betriebe und Branchen müssen gemäss Sonderverordnung des Bundes Schutzkonzepte erarbeiten. Das BAG legt dabei in Zusammenarbeit mit dem SECO die gesundheits- und arbeitsrechtlichen Vorgaben fest. Branchen- und Berufsverbände sind angehalten, spezifische Grobkonzepte zu entwickeln, die als Vorgabe und Richtlinien für die einzelnen Geschäfte und Betriebe dienen. Die Kantone sind für die Kontrolle der Schutzkonzepte beziehungsweise die Sicherstellung des Schutzes von Kunden und Mitarbeitenden zuständig.

Abgabe von Schutzmasken geplant

Die Task Force Coronavirus plant im Zusammenhang mit der Lockerung der Schutzmassnahmen vom 27. April 2020 (erste Etappe) die unentgeltliche Abgabe von rund 200'000 Schutzmasken. Sie geht davon aus, dass unabhängig von der Einführung einer Maskenpflicht eine hohe Nachfrage bestehen wird. Es ist vorgesehen, dass die Masken bei dezentralen Abgabestellen bezogen werden können. Die Task Force Coronavirus wird über die Organisation und die Modalitäten der Schutzmaskenaktion für den ersten Schritt der Massnahmen-Lockerung vom 27. April 2020 informieren, sobald diese geregelt sind.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

22.4.2020