Fairer Zugang zum Schweizer Bahnnetz für alle Marktteilnehmer

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Symbolbild. Foto Joseph Birrer

Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) zeigt in ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht auf, wie sie sich mit proaktiver Marktaufsicht dafür einsetzt, allen Eisenbahnverkehrsunternehmen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Schienennetz zu gewährleisten.

Im stetigen Dialog mit der Bahnbranche ist die SKE bestrebt, potenzielle Diskriminierungen zwischen Infrastrukturbetreiberinnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit den betroffenen Akteuren Lösungen zu finden.

Proaktive und begleitende Marktaufsicht

«Wir pflegen eine enge Zusammenarbeit mit der Bahnbranche und werden nicht erst aktiv, wenn Klagen oder Anzeigen eintreffen», betont Patrizia Danioth Halter, Präsidentin der SKE. Ein kontinuierlicher Austausch mit der Bahnbranche ist für sie von zentraler Bedeutung, damit die SKE ihre Aufgaben effizient wahrnehmen kann. Der heute veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt beispielsweise, wie die SKE die SBB in einem Projekt begleitet, welches zum Ziel hat, Mitarbeitende der Division Personenverkehr in den Betriebszentralen der Division Infrastruktur anzusiedeln. Um die damit verbundenen Diskriminierungsrisiken zu reduzieren, vereinbarten die SKE und die SBB 2019 ein Massnahmenpaket.

Fachtagung Digitalisierung im Eisenbahnverkehr

Ein weiteres Beispiel für die proaktive Herangehensweise der SKE ist die Fachtagung, mit welcher sie bereits in der Konzeptphase des Innovationsprogramms smartrail 4.0 eine Austauschplattform schuf und den Dialog initiierte. Rund 40 Teilnehmende aus der Bahnbranche, Verwaltung und Wissenschaft diskutierten in verschiedenen Workshops über die Herausforderungen, welche die Digitalisierung und insbesondere das Programm smartrail 4.0 für die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Bahnnetz mit sich bringen. Dazu gehören beispielsweise Unterschiede zwischen kleinen mitspracheberechtigten Unternehmen und der Systemführerin in der Expertise bei komplexen technischen Themen oder potenziell steigende Kosten für die Transportunternehmen durch die Verschiebung von Funktionalitäten der Infrastruktur auf die Züge.

Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs

Nebst dem Eisenbahnnetz gehören auch die privaten Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs und deren Anschlussgleise zum Aufgabenbereich der SKE. Der Bund knüpft Subventionen für solche Anlagen an die Bedingung, allen Unternehmen diskriminierungsfrei Zugang zu gewähren. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist, dass die Anlagenbetreiber ihre technischen, betrieblichen und ökonomischen Zugangsbedingungen offenlegen. 2019 stellte die SKE sicher, dass alle betreffenden Anlagen ihre Zugangsbedingungen mittels vorgegebener Standards auf ihrer Webseite publizieren.

RailCom – Vorankündigung neuer Name

Voraussichtlich im Sommer 2020 wird das Gesetzespaket «Organisation der Bahninfrastruktur» (OBI) in Kraft treten. Die SKE wird in RailCom umbenannt und erhält neue Kompetenzen bei den Systemführerschaften und Mitwirkungsrechten.

Tätigkeitsbericht SKE 2019

Quelle: Schiedskommission im Eisenbahnverkehr

25.5.2020