Aufgrund der hohen Reserven haben der Bund und die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen. Diese ermöglicht höhere Ausschüttungen an den Bund und die Kantone für die Geschäftsjahre 2019 und 2020. Der Kanton Aargau erhält damit eine vierfache Ausschüttung von rund 211 Millionen Franken im Jahr 2020. Auch für das Budget 2021 kann mit einer höheren Ausschüttung gerechnet werden.
Am 28. Februar 2020 haben das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) eine Zusatzvereinbarung über die Gewinnausschüttung der SNB für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 abgeschlossen. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die aktuell geltende Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Geschäftsjahre 2016–2020.
Neue Schwellenwerte festgelegt
Gemäss geltender Vereinbarung beträgt der Ausschüttungsbetrag an Bund und Kantone grundsätzlich 1 Milliarde Franken pro Jahr, sofern die Ausschüttungsreserve dadurch nicht negativ wird. Darüber hinaus wird der Ausschüttungsbetrag auf maximal 2 Milliarden Franken erhöht, wenn die Ausschüttungsreserve 20 Milliarden überschreitet. Die Zusatzvereinbarung legt für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 zwei zusätzliche Schwellenwerte für zwei weitere mögliche Zusatzausschüttungen fest: Überschreitet die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung den Wert von 30 Milliarden Franken, nimmt die SNB für das betreffende Geschäftsjahr eine zusätzliche Ausschüttung von 1 Milliarde Franken (d.h. insgesamt 3 Milliarden Franken) an Bund und Kantone vor. Überschreitet die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung den Wert von 40 Milliarden Franken, schüttet die SNB für das betreffende Geschäftsjahr zusätzlich einen weiteren Betrag von 1 Milliarde Franken (d.h. insgesamt 4 Milliarden Franken) an Bund und Kantone aus.
Hohe Ausschüttungsreserve
Das provisorische Jahresergebnis 2019 der SNB zeigt einen Gewinn von 49 Milliarden Franken. Die Ausschüttungsreserve erhöht sich damit per Ende 2019 – unter Berücksichtigung einer Ausschüttung von 4 Milliarden Franken – auf 84 Milliarden Franken. Damit besteht trotz der stark schwankenden Jahresergebnisse der SNB eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass auch für das Geschäftsjahr 2020 eine höhere Ausschüttung an den Bund und die Kantone getätigt werden kann. "Der Regierungsrat begrüsst den Entscheid von SNB und Bund, dass die öffentlichen Haushalte von Bund und Kantonen und damit die Allgemeinheit von den geldpolitisch nicht mehr benötigten Reserven der SNB profitieren sollen", so Finanzdirektor Markus Dieth.
Auswirkungen auf die Jahresrechnung 2020 und 2021 des Kantons Aargau
"Die Ausschüttungen der SNB für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 werden beim Kanton in der Jahresrechnung 2020 respektive 2021 verbucht. Aufgrund der zu erwartenden höheren Ausschüttungen ist in diesen beiden Jahren mit Überschüssen zu rechnen", so Dieth. Über die Verwendung der Überschüsse entscheidet der Grosse Rat im Rahmen der Beratung der Jahresrechnung 2020 (im Juni 2021) und der Jahresrechnung 2021 (im Juni 2022) auf Antrag des Regierungsrats.
Die Ausschüttungen ab 2022 sind von der nächsten ordentlichen Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Geschäftsjahre 2021–2025 abhängig. Diese wird im Herbst 2021 zwischen dem Bund und der SNB abgeschlossen. Aus heutiger Sicht ist auch mittelfristig von einem höheren Ausschüttungspotenzial auszugehen. Das EFD und die SNB werden daher die Frage prüfen, ob der Rahmen für die Ausschüttung an den Bund und die Kantone auch ab 2022 erhöht werden kann. Dabei wird der Verstetigung der Ausschüttungen und somit der Planbarkeit eine hohe Priorität eingeräumt.
Strategische Lagebeurteilung im März 2020
Der Regierungsrat wird an einer Medienkonferenz am 20. März 2020 das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 präsentieren. Gleichzeitig wird er über das Resultat der finanziellen Langfristperspektive 2020-2029 und der daraus abgeleiteten strategischen Lagebeurteilung informieren. Die höheren Ausschüttungen der SNB tragen massgeblich zur Erhöhung des zukünftigen Handlungsspielraums bei.
Wie gross dieser sein wird, hängt von der künftigen Wirtschaftssituation sowie von der Entwicklung der grossen Aufwand- und Ertragspositionen ab. Zurzeit sind zum Bespiel die volkswirtschaftlichen und fiskalischen Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie noch nicht abschätzbar. Ein massiver, wenn auch zeitlich begrenzter Konjunktureinbruch sei nicht auszuschliessen, stellt Dieth fest.
Quelle: Kanton Aargau
2.3.2020