Informationsportal für Wohnungsvermietung über Online-Plattformen wie Airbnb

Verschiedene Kantone, Städte und Gemeinden sind mit Herausforderungen im Zusammenhang mit der wiederholten kurzzeitigen Vermietung von Wohnraum über Online-Buchungsplattformen wie Airbnb konfrontiert. Als Hilfestellung lanciert das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ein Informationsportal und berücksichtigt damit eine 2018 im Nationalrat eingereichte Motion.

Durch die Online-Buchungsplattformen hat in einigen Gegenden die wiederholte kurzzeitige Vermietung von privatem Wohnraum (Home-Sharing) deutlich zugenommen. Das hat nicht nur positive Folgen. Zu den möglichen negativen Wirkungen, mit denen die Behörden konfrontiert sind, zählen unter anderem der Verlust von Wohnraum auf dem Mietmarkt sowie ein verzerrter Wettbewerb zwischen dieser neuen Beherbergungsform und der Hotellerie. Mehrere Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten daher zurzeit Massnahmen aus, so etwa die Begrenzung der Beherbergungszeit, das Führen eines Verzeichnisses der Beherbergenden oder die automatische Kurtaxenerhebung.

Um die Behörden dabei zu unterstützen, schaltet das BWO im Internet nun ein Informationsportal auf. Dieses bietet einerseits Informationen zu wichtigen Rechtsgebieten, die im Zusammenhang mit den Buchungsplattformen stehen, wie das Mietrecht, der Erhalt von Wohnraum für den Mietmarkt oder auch Steuern und Abgaben, und veranschaulicht diese anhand von Beispielen. Andererseits werden die vom Kanton Genf und von der Gemeinde Interlaken ergriffenen Massnahmen in ihrem jeweiligen Kontext vorgestellt. Dies soll als Hilfestellung und Ideenquelle für andere öffentliche Verwaltungsstellen dienen.

Mietwohnungen

Mietwohnungen

Symbolbild by Pixabay

Diese neue Dienstleistung wird in der Folge einer im Juni 2018 im Nationalrat eingereichten Motion «Online-Plattform für Beherbergungsdienstleistungen (Airbnb). Ratgeber zuhanden der Gemeinden» angeboten. Das Portal ist unter folgender Adresse zu finden: www.bwo.admin.ch/home-sharing.

18.3598 Motion Marchand-Balet: Online-Plattform für Beherbergungsdienstleistungen (Airbnb). Ratgeber zuhanden der Gemeinden

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen

28.4.2020