Schweiz passt Jemen-Sanktionen für humanitäre Zwecke an

Krieg

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Symbolbild by S. Hermann & F. Richter from Pixabay

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 die Sanktionen gegenüber Jemen punktuell angepasst. Damit ermöglicht er die Umsetzung der vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Resolution 2511 (2020) neu geschaffenen Ausnahmen, insbesondere für humanitäre Zwecke. Die Änderung tritt am 15. Juni 2020 in Kraft.

Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Jemen sieht die Sperrung von Vermögenswerten, Reiserestriktionen sowie ein Rüstungsgüterembargo vor. Diese Massnahmen gelten aktuell gegenüber den in der Verordnung namentlich aufgeführten fünf natürlichen Personen. Mit der beschlossenen Verordnungsänderung können Ausnahmen von den Zwangsmassnahmen, für welche eine Bewilligung des zuständigen Komitees des UNO-Sicherheitsrats gemäss Resolution 2511 (2020) vorliegt, auch gestützt auf Schweizer Recht bewilligt werden. Damit soll insbesondere die Arbeit der Vereinten Nationen und anderer humanitärer Organisationen im Jemen erleichtert werden.

Der Bundesrat hatte erstmals am 5. Dezember 2014 Massnahmen gegenüber Jemen beschlossen und damit die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2140 (2014) beschlossenen Sanktionen umgesetzt. Am 12. Juni 2015 hat der Bundesrat zusätzlich ein personenbezogenes Embargo für Rüstungsgüter und verwandtes Material eingeführt und damit die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2216 (2015) beschlossene Verschärfung umgesetzt. Mit den Massnahmen gegenüber Jemen wird auf die politischen, wirtschaftlichen und humanitären Schwierigkeiten sowie auf die Sicherheitsprobleme reagiert, mit denen das Land seit der Revolution im Januar 2011 konfrontiert ist.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

29.5.2020