Schweizer Bundeshaushalt 2019 schliesst mit Milliardenüberschuss ab

Der Bundeshaushalt schliesst das Jahr 2019 erneut mit einem hohen ordentlichen Überschuss von 3,1 Milliarden Franken ab. Budgetiert waren 1,2 Milliarden. Die Verbesserung ist je zur Hälfte auf höhere Einnahmen und tiefere Ausgaben zurückzuführen. Vor allem die Verrechnungssteuer und die Direkte Bundessteuer verzeichneten Mehreinnahmen. Die Mehrwertsteuer blieb unter den Erwartungen.

Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 19. Februar 2020 über das provisorische Ergebnis informiert. Gleichzeitig hat er den finanzpolitischen Rahmen für den nächsten Budgetprozess festgelegt. Die Aussichten für die Jahre 2021–2023 sind stabil. Für 2019 war ein Überschuss von 1,2 Milliarden budgetiert. In den beiden Hochrechnungen des vergangenen Jahres zeichnete sich bereits eine Verbesserung ab. Diese Entwicklung hat sich bestätigt.

Die Einnahmen schlossen 2019 um 0,9 Milliarden oder 1,2 Prozent besser ab als budgetiert. Mehreinnahmen verzeichneten die Verrechnungssteuer und die Direkte Bundessteuer auf den Unternehmensgewinnen (+1,3 Mrd. bzw. 0,5 Mrd.). Der Bund profitierte damit von der guten Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2018. Dagegen blieb die Mehrwertsteuer deutlich unter Budget (-0,9 Mrd.), was darauf zurückzuführen ist, dass das nominale Wirtschaftswachstum im Jahr 2019 deutlich unter der Budgetprognose blieb (1,3 % statt 2,7 %). Die Ausgaben lagen um 0,9 Milliarden oder 1,3 Prozent unter Budget, was dem 10-jährigen Durchschnitt entspricht. Insbesondere die Ausgaben für die Aufgabengebiete «Soziale Wohlfahrt» und «Sicherheit» blieben unter dem Budgetwert (-0,6 Mrd. bzw. -0,3 Mrd.). Erstere vor allem im Bereich Migration wegen der tieferen Anzahl Asylgesuche, Letztere bei den Rüstungsausgaben. Nur die Ausgaben für «Finanzen und Steuern» übertrafen das Budget (+0,3 Mrd.), weil die Kantonsanteile aufgrund der hohen Bundeseinnahmen höher ausfielen.

Im ausserordentlichen Haushalt wurden Einnahmen von 541 Millionen verbucht. Dabei handelt es sich um die Erlöse aus der Auktion der 5G-Mobilfunkfrequenzen (376 Mio.), um Bussen der Wettbewerbskommission (139 Mio.) sowie um nochmalige Einnahmen aus der Nachlassliquidation Swissair (25 Mio.). Unter Einschluss der ausserordentlichen Einnahmen beläuft sich der Überschuss auf 3,6 Milliarden. Das Rechnungsergebnis wurde noch nicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) geprüft. Es ist somit noch provisorisch.

Schweizer Franken

Schweizer Franken

Symbolbild Pixabay

Finanzpolitische Standortbestimmung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung auch den finanziellen Rahmen für den neuen Budgetierungsprozess festgelegt. Die aktualisierten Zahlen für die Jahre 2021-2023 ergeben im Jahr 2021 einen strukturellen Überschuss von 1,1 Milliarden. Im Legislaturfinanzplan wurde von 1,0 Milliarden ausgegangen. Der Ausblick bleibt damit stabil. Das gilt auch für die Jahre 2022 und 2023. Im Jahr 2023 wurde die Reform der Paar- und Familienbesteuerung (Beseitigung der Heiratsstrafe) neu aus der Finanzplanung genommen, da das Parlament die Reform an den Bundesrat zurückgewiesen hat.

In der Finanzplanung nicht berücksichtigt sind mögliche Mehrbelastungen, die noch nicht den nötigen Planungsstand haben. Sie belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf netto rund 1,5 Milliarden und sind damit deutlich höher als der Handlungsspielraum. Dazu gehören insbesondere Steuerreformen, die quantifiziert werden können (z.B. Erhöhung der Krankenkassenabzüge, Reform der Wohneigentumsbesteuerung, Abschaffung der Stempelabgaben), aber auch die von der OECD vorangetriebene Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung, deren Auswirkungen noch unklar sind. Den Haushalt in den Jahren 2020 und 2021 entlasten wird dagegen die zusätzliche Gewinnausschüttung der SNB. Auch diese Einnahmen können jedoch die möglichen Mehrbelastungen nur teilweise auffangen, weshalb der Bundesrat den bestehenden Handlungsspielraum möglichst bewahren will.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

20.2.2020

Neubewertung der Rückstellung für die Verrechnungssteuer

Für die erwarteten Rückforderungen der Verrechnungssteuer wird seit 2007 in der Bilanz eine Rückstellung gebildet. Seit 2017 wird diese Rückstellung auch in der Finanzierungsrechnung berücksichtigt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Verrechnungssteuer nicht nur im Steuerjahr, sondern auch in den drei Folgejahren zurückgefordert werden kann. Das Schätzmodell für diese Rückstellung wurde 2019 überarbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass ein wesentlicher Teil der Verrechnungssteuer später zurückgefordert wird als bisher angenommen. Neu wird der Rückstellungsbedarf deshalb deutlich höher eingeschätzt. Um die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu ermöglichen, wurden die Zahlen 2018 rückwirkend angepasst. Die Anpassung betrifft vor allem die bilanzierte Rückstellung. Der Einfluss auf die Einnahmenentwicklung ist gering (2018: neu 7,9 Mrd. statt 7,7 Mrd.). Mit dem neuen Rückstellungsmodell wären die Nettoeinnahmen der Verrechnungssteuer seit 2007 um insgesamt 1,9 Milliarden tiefer ausgefallen.