WEKO-Untersuchung über Submissionsabreden für optische Netzwerke

Justizia

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Symbolbild Pixabay

Die Wettbewerbskommission (WEKO) eröffnete am 14. Januar 2020 eine Untersuchung zu allfälligen Submissionsabreden im Bereich von optischen Netzwerken. Sie führte Hausdurchsuchungen durch.

Wegen Anhaltspunkten zu Submissionsabreden zwischen mehreren Unternehmen eröffnete die WEKO eine neue Untersuchung. Die Abreden betreffen Hard- und Softwareprodukte im Bereich der optischen Netzwerke, die für die Datenübertragung per Glasfaser bei Grosskunden eingesetzt werden. Im Rahmen der Untersuchung ist zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen.

Koordinieren Unternehmen ihr Angebotsverhalten bei der Vergabe von öffentlichen oder privaten Beschaffungen, treffen sie sogenannte Submissionsabreden. Typischerweise stimmen die Offerierenden ihre Angebote mit dem Ziel ab, einem Unternehmen den Auftrag zu einem bestimmten Preis zuzuschanzen. Die WEKO führte mehrere Untersuchungen zu Submissionsabreden durch und sensibilisiert laufend öffentliche Beschaffungsstellen.

Quelle: Wettbewerbskommission WEKO

17.1.2020