Bauernfamilie Kaspar Hofer aus Meggen will Schweinezucht weiterführen

Die rührende Geschichte der Familie Hofer aus Meggen um das Schicksal ihrer süssen Schweinebeinchen bewegte die Gemüter der Blick-Leserschaft über Monate hinweg. Nun will die Bauernfamilie Kaspar Hofer ihre Schweinezucht in Meggen weiterführen und den Tierbestand erhalten. Da dies im bestehenden Stall nicht möglich ist, hat sie der Gemeinde ein Baugesuch für eine temporäre Freilandhaltung der Schweine eingereicht. Der Gemeinderat begrüsst den Vorschlag der Zwischennutzung. Das Gesuch wird nun vom Kanton geprüft.

Der Gemeinderat Meggen verfügte am 13. März 2019, dass die Bauernfamilie Hofer die Schweinehaltung im bestehenden Stall, Geb. Nr. 237, Hochrüti, bis am 31. Mai 2020 stilllegen muss. Hintergrund der Verfügung: Ein Nachbar hatte geklagt, der Mindestabstand vom Stall zur angrenzenden Wohnzone sei zu klein. Laut der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung und der Richtlinie zu Mindestabständen von Tierhaltungsanlagen müsste der Stall bei dieser Betriebsgrösse 58 Meter von der Wohnzone entfernt sein. Es sind aber nur rund 20 Meter.

Vorübergehend Freilandhaltung in mobilen Iglus

Aufgrund der Verfügung des Gemeinderates prüfte die Bauernfamilie Hofer zum Erhalt des Tierbestandes Zwischennutzungen bei anderen Betriebsstandorten. So bot auch die Einwohnergemeinde Hand für Zwischennutzungen auf Liegenschaften der Einwohnergemeinde. Die Schweinehaltung auf dem Betrieb der Bauernfamilie Hofer erfolgt gemäss den Bio-Richtlinien. Mit baulichen Veränderungen an möglichen Standorten für Zwischennutzungen sind hohe Kosten verbunden. Deshalb verfolgt die Bauernfamilie Hofer die Idee einer temporären Zwischennutzung mittels Freilandhaltung. Geplant ist, dass die Schweine vorübergehend in mobilen Iglus auf Weiden untergebracht werden. Damit soll der Tierbestand erhalten werden.

Für die Haltung der 22 Schweine wird eine Fläche von 2.64 ha benötigt. Innerhalb der dafür vorgesehenen Flächen werden die Iglus alle vier Monate an einen neuen Standort verschoben. Die geplante Freilandhaltung soll auf den betriebseigenen und gepachteten Landflächen erfolgen.

Schweinebeinchen

Schweinebeinchen

Symbolbild by Pixabay

Vorabklärung für Neubau Stallgebäude

Der Kanton prüft gleichzeitig das Baugesuch für die temporäre Zwischennutzung mit Iglus und die Vorabklärung für den Bau eines neuen Schweinestalles. Ein Neubau ist notwendig, damit der Tierbestand und die Schweinezucht der Bauernfamilie Hofer langfristig gesichert werden können. Zur abschliessenden Prüfung der Vorabklärung forderte der Kanton die Gemeinde Meggen auf, ein Amtsgutachten zur Standortbewertung mit Blick auf die Geruchsausbreitung einzureichen.

Das Amtsgutachten wurde im März 2020 verfasst und dem Kanton übergeben. Die raumplanungsrechtliche Beurteilung der Vorabklärung bildet die Grundlage für die weitere Planung des Stallneubaus. Bei der eingereichten Freilandhaltung der Schweine handelt es sich um eine temporäre Zwischennutzung. «Bei einer positiven Beurteilung durch die kantonalen Amtsstellen wird diese Nutzung zeitlich befristet bewilligt», teilt der Gemeinderat Meggen mit.

20.4.2020