Stadt Luzern sperrt öffentlichen Raum und Flanierzonen

Zu viele Menschen bewegen sich in der Stadt Luzern noch am selben Ort. Der Stadtrat ruft die Bevölkerung dazu auf, grundsätzlich zu Hause zu bleiben und beim unbedingt notwendigen Aufenthalt draussen die Distanzregeln konsequent einzuhalten. Zudem sollen Plätze und Flanierzonen mit vielen Personen gemieden werden. Verschiedene öffentliche Räume rund um das Seebecken werden ab Samstag, 4. April 2020, bis auf Weiteres gesperrt: Dies betrifft den Quai, den Europaplatz und das Inseli.

Das letzte Wochenende hat es gezeigt. Noch immer sind zu viele Menschen auf den öffentlichen Plätzen und den Flanierzonen der Stadt Luzern unterwegs. Dies zeigten Eigenbeobachtungen der Polizei und der Stadt Luzern sowie die Rückmeldungen vieler besorgter Bürgerinnen und Bürger. Das schöne Wetter der nächsten Tage könnte diese unerwünschten Ansammlungen an zu stark frequentierten Orten weiter verschärfen. Zudem stellen die Behörden fest, dass sich ein Teil der Bevölkerung nicht an die vom Bundesrat und dem Kanton Luzern vorgegebenen Regeln hält. Dies betrifft sowohl das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen als auch das Abstandhalten von mindestens zwei Metern (Social Distancing).

Der Stadtrat hat sich deshalb mit dieser Problematik befasst und in enger Absprache mit dem Kanton Luzern und mit desssen Unterstützung folgende einschneidende Massnahmen beschlossen:

Sperrung der folgenden öffentlichen Räume rund um das Seebecken, nämlich den Quai (vom Musikpavillon bis zum Lido), den Europaplatz und das Inseli (siehe Bild unten).

Auf dem Schweizerhofquai werden rund 30 Sitzbänke abgebaut, um den Anreiz für ein längeres Verweilen zu senken und dadurch unerwünschte Ansammlungen weitestmöglich zu vermeiden.

Öffentlicher Aufruf an die Bevölkerung, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Falls ein Aufenthalt draussen unbedingt nötig ist, sind gut frequentierte Plätze und Flanierzonen zu meiden.

Öffentlichen Aufruf verstärken, dass sich die Bevölkerung konsequent an die Regeln des Bundes und des Kantons Luzern hält, insbesondere in Bezug auf das Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf Personen sowie auf das Achten des sogenannten Social Distancing (Abstand von mindestens zwei Metern).

Öffentlicher Appell an die Bewohnerinnen und Bewohner der Agglomeration, der umliegenden Kantone und der ganzen Schweiz, nicht nach Luzern zu kommen, schon gar nicht an den Wochenenden und während den Osterferien. Wer geschäftlich unbedingt nach Luzern kommen muss, darf dies weiterhin.

Die Luzerner Polizei wird die geltenden Massnahmen im Rahmen der Patrouillentätigkeit überprüfen. Die Stadt Luzern hofft sehr, dass mit diesen Massnahmen die Ausbreitung des Coronavirus weiter abgeschwächt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein oder sollten sich die Menschenansammlungen auf andere Plätze in der Stadt verschieben, wird der Stadtrat weitergehende Einschränkungen prüfen müssen.

Der Stadtrat dankt abschliessend allen für das Verständnis und das Mittragen der einschneidenden Massnahmen sowie für die gemeinsame Einhaltung der Regeln von Bund und Kanton.

2.4.2020

Gesperrte Zonen in Luzern

Gesperrte Zonen in Luzern

Bild ZVG Stadt Luzern