Zuger Mitarbeitende der Grundversorgung parkieren ab sofort gratis

Zuger Stadtrat Urs Raschle

Zuger Stadtrat Urs Raschle

Bild ZVG

In der Stadt Zug können Mitarbeitende des Gesundheitswesens und der allgemeinen Grundversorgung ab sofort mit einer Bewilligung auf öffentlichen Aussenparkplätzen gratis parkieren.

Zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat der Bevölkerung empfohlen, bis auf Weiteres auf die Benützung des öffentlichen Verkehrs zu verzichten. Diese Empfehlung betrifft auch alle Mitarbeitenden von Betrieben, die aktuell unsere Grundversorgung sichern. Um das Aufrechterhalten der Grundversorgung zu erleichtern, hat die Stadt Zug entschieden, den Mitarbeitenden, insbesondere des Gesundheitswesens, aber auch denjenigen der allgemeinen Grundversorgungsbetriebe, das Parkieren ihrer Autos zu vereinfachen.

Unterstützung der Arbeitenden

«Personen der allgemeinen Grundversorgung, die zurzeit mit dem Auto zur Arbeit in die Stadt Zug fahren müssen, haben ab sofort die Möglichkeit, Spezialbewilligungen zu beziehen, um kostenlos zu parkieren», sagt Stadtrat Urs Raschle. Zur Grundversorgung gehören Einrichtungen und Betriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs weitergeführt werden müssen.

Parkieren während der Arbeitszeit

Die Bewilligung berechtigt dazu, ein Fahrzeug unentgeltlich in der ganzen Stadt Zug, aber nur so lange wie nötig und während der Arbeitszeit, auf einem öffentlichen Aussenparkplatz (weiss markiertes Parkfeld) zu parkieren. Die Bewilligung ist gültig bis Widerruf durch die Stadt Zug.

Anmeldung per Mail

Geschäftsführer und Inhaber von Betrieben der Grundversorgung können per E-Mail an die Adresse parkraumbewirtschaftung@stadtzug.ch unter Angabe der kompletten Firmenanschrift und einer kurzen Begründung die dringend benötigte Anzahl Parkierungsbewilligungen bestellen. Die Bewilligungen sind gratis und werden danach per A-Post zugestellt. Alle weiteren Informationen finden Sie im Netz unter www.stadtzug.ch.

27.3.2020