Neue Hundefreilaufzone Tribschenhorn ab Spätsommer

Nachdem das Bundesgericht vor einigen Wochen sein Urteil im Zusammenhang mit der geplanten Hundefreilaufzone Tribschenhorn kommuniziert hat, wird die Stadt Luzern nun im Spätsommer 2020 diese insgesamt dritte Hundefreilaufzone realisieren.

Die Haltung von Hunden in der Stadt Luzern führt gelegentlich zu Kritik. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe der Stadt Massnahmen erarbeitet, der Stadtrat hat diese abgesegnet. Eine der Massnahmen davon betrifft die Einrichtung einer Hundefreilaufzone im Gebiet Tribschenhorn. Dies als zweijähriges Pilotprojekt. Nach den Freilaufzonen auf der Allmend und beim Churchillquai ist jene unterhalb des Richard-Wagner-Museums die dritte der Stadt. Aktuell gilt auf dem Tribschenhorn ein Leinenzwang für Hunde.

Für die Erstellung dieser Hundefreilaufzone war ein Baugesuch notwendig. Die Umsetzung verzögerte sich, da gegen die Baubewilligung Beschwerde vor Kantonsgericht und Bundesgericht erhoben worden ist. Vorgesehen war die Eröffnung ursprünglich im Frühling 2018. Vor einigen Wochen hat das Bundesgericht sein Urteil kommuniziert. Die Beschwerde wurde abgewiesen und die Baubewilligung ist rechtskräftig. Baubeginn für die 3300 Quadratmeter grosse Hundefreilaufzone ist nach den Sommerferien 2020. Die Arbeiten dauern mehrere Wochen. Bereits jetzt wird die betroffene Wiesenfläche intensiver gemäht. So verfestigt sich frühzeitig die Grasnarbe und die Trittfestigkeit wird erhöht.

Zurzeit gibt es auf der betroffenen Fläche zahlreiche Nutzungen. Dies führt immer wieder zu Konflikten. Sämtliche Nutzungen sollen auch mit der neuen Hundewiese weiterhin möglich sein, jedoch auf klar definierten Teilflächen. An den notwendigen Stellen wird die Hundefreilaufzone gegenüber den restlichen Teilflächen mit gestalterischen Elementen wie einem einfachen Holzzaun mit Drähten (Höhe mindestens ein Meter), Büschen oder einem mit Wildstauden bepflanzten flachen Graben abgegrenzt. So wird unterbunden, dass die Hunde auf die angrenzenden Flächen gelangen.

Tribschenhorn

Tribschenhorn

Tribschenhorn - wo sich die Hunde wohlfühlen. Bild ZVG

Wie am Churchillquai wird auch am Tribschenhorn für die Hunde im Rahmen der Pilotphase der Zugang zum See mit einer «Toleranzzone» (kein Leinenzwang) ermöglicht. Neue Sitzmöglichkeiten dienen als Aufenthalts- und Begegnungsorte. Auf der Wiese wird zusätzlich ein Wegnetz erstellt, welches zu einer Nutzungsentflechtung und zu einer Verminderung von Konflikten führt.

Eine neu installierte Signalisation führt zu klaren Verhältnissen vor Ort. Auf den benachbarten Abschnitten der Hundefreilaufzone sowie auf dem restlichen Stadtgebiet gilt – entsprechend der kantonalen Hundeverordnung – grösstenteils weiterhin Leinenzwang oder Hundeverbot. Fehlver-halten wird im Rahmen der bestehenden Ressourcen durch die Polizei sanktioniert. Auch hier begleiten die SIP, die Polizei sowie die Stadtgärtnerei das Pilotprojekt mit einem Monitoring. Weiter werden die städtischen Hundehalterinnen und -halter mittels eines Flyers über die Hundehaltung aufgeklärt und sensibilisiert.

Ende 2019 hat der Grosse Stadtrat zusätzliche Mittel für die Biodiversitätsförderung zur Verfügung gestellt. Als zertifizierte «Grünstadt Schweiz» übernimmt die Stadt Luzern auf ihren eigenen Grundstücken eine wichtige Vorbildfunktion bei der Förderung naturnaher Lebensräume. Deshalb sollen mit der Einrichtung der Hundefreilaufzone Teile des Naherholungsgebiets am Tribschenhorn auch für Fauna und Flora aufgewertet werden. Artenreiche Blumenwiesen, Feuchtmulden und Hecken sollen neu angelegt werden und zukünftig spannende Naturbeobachtungsmöglichkeiten bieten. Die ökologischen Aufwertungsmassnahmen werden insbesondere im Herbst/Winter 2020/21 umgesetzt.

4.5.2020