Gemeindebudget Adligenswil 2020 mit Aufwandüberschuss

Das Budget 2020 der Gemeinde Adligenswil rechnet mit einem Aufwandüberschuss von 153‘792 Franken. Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen in der Höhe von 3‘630‘000 Franken vor.

Die wesentlichen Faktoren, die zum Aufwandüberschuss führen, sind die Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18), der Finanzausgleich und die Mehrabschreibungen.«Insgesamt muss festgestellt werden, dass die zusätzliche Belastung durch die AFR 18 (Mehraufwand bzw. Minderertrag) nur teilweise kompensiert werden kann, was zu einer deutlich höheren Belastung der Erfolgsrechnung führt», schreibt der Adligenswiler Gemeinderat. Ein wichtiger Bestandteil der AFR 18 ist der Steuerfussabtausch. Aufgrund des gesetzlich verankerten Steuerfussabtausches erhöht der Kanton seinen Steuerfuss für das Jahr 2020 um 0,10 Einheiten auf 1,70 Einheiten.

Im Gegenzug senken die Gemeinden ihre jeweiligen Steuerfüsse um 0,10 Einheiten. Dies bedeutet für die Gemeinde Adligenswil einen Steuerfuss von 2,0 Einheiten im Jahr 2020. Ab dem Jahr 2021 können die Gemeinden ihren Steuerfuss wieder frei bestimmen. Die Gemeinde Adligenswil plant ab dem Jahr 2021 wieder mit einem Steuerfuss von 2,1 Einheiten.

Personalaufwand

Beim Personalaufwand ist gegenüber dem Budget 2019 ein Anstieg von 317‘000 Franken vorgesehen. Dieser Anstieg ist insbesondere im Aufgabenbereich Bildung (Eine Klasse mehr, genereller Lohnanstieg sowie weitere Faktoren) zurückzuführen.

Sach- und übriger Betriebsaufwand

Der Sach- und Betriebsaufwand ist im Vergleich mit dem Budget 2019 263‘000 Franken höher. Mehrkosten verursachen unter anderem der Lehrplan 21 (Lehrmittel, ICT) sowie das seit August 2019 neue Angebot der Tagesstrukturen. Ebenfalls besteht ein Nachholbedarf beim Unterhalt der Immobilien, weshalb auch in diesem Bereich Mehrkosten anfallen.

Abschreibungen

Aufgrund der im 2018 und 2019 getätigten Investitionen und der Aufwertungen im Rahmen der Neu-bewertung des Verwaltungsvermögens (Restatement 2) belaufen sich die Abschreibungen im 2020 auf rund 2‘303‘000 Franken, somit um 513‘000 Franken höher als im Vergleich mit dem Budget 2019.

Aufgabenbereiche

Die Gemeinde Adligenswil hat mit der Einführung von HRM2 acht Aufgabenbereiche gebildet. Das Globalbudget eines Aufgabenbereichs entspricht im Endeffekt dem «Preisschild» für diesen Leistungsauftrag.

Die Bildung ist wesentlich von der AFR 18 betroffen. Der Kanton beteiligt sich seit dem Jahr 2012 zu 25 Prozent an den Kosten der kommunalen Volksschule, die Gemeinden übernehmen 75 Prozent der Kosten. Neu deckt der Kanton 50 Prozent der Betriebskosten der Volksschule (Kostenteiler 50:50). Dies führt zu einer Entlastung des Bildungsbudgets der Gemeinde um rund 2‘130‘000 Franken.

Im Aufgabenbereich Gesundheit, Soziales und Gesellschaft entstehen aufgrund der AFR 18 höhere Kosten. Neu müssen die Gemeinden 100 Prozent der Kosten der individuellen Prämienverbilligung (IPV) (bisher 50 Prozent), der Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV (bisher 70 Prozent), der EL zur IV (bisher 70 Prozent) und der EL-Verwaltungskosten (bisher 50 Prozent) übernehmen. Die Mehrbelastung für die Gemeinde Adligenswil beträgt rund 755‘000 Franken.

Aufgrund des Steuerfussabtauschs, welcher Bestandteil der AFR 18 ist, muss für das Jahr 2020 ein Steuerfuss von 2,0 Einheiten berücksichtigt werden. Aus diesem Grund muss bei den Steuern der natürlichen und juristischen Personen mit Minderreinnahmen von rund 849‘000 Franken gerechnet werden. Auch bei den Sondersteuern (Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Erbschaftssteuer und Personalsteuer) wirkt sich die AFR 18 aus. Neu sind 70 Prozent der Erträge (bisher 50 Prozent) an den Kanton abzuliefern. Die Mindereinnahmen belaufen sich dadurch auf insgesamt rund 589‘000 Franken.

Ebenfalls führen die Änderungen beim Finanzausgleich und insbesondere die guten Rechnungsergebnisse der letzten Jahre zu einer höheren Belastung der Gemeinde. Die Nettozahlung für das Jahr 2020 beträgt 667‘200 Franken und liegt um 525'500 Franken höher als gemäss Budget 2019.

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 3‘630‘000 Franken. Davon sind 1‘303‘000 Franken für den Unterhalt der Immobilien vorgesehen. Ein wesentlicher Anteil dieser Investitionen betrifft das Zentrum Teufmatt, das Schulhaus Dorf 2 sowie die Dottenbergturnhalle.

Die Aufgaben- und Finanzplanung 2020-2023 enthält bereits erste Investitionsbeträge die u.a. auch mit den beiden Grossprojekten «Arealentwicklung Dorf inkl. Ersatz Gemeindehaus» und «Schulraumplanung» im Zusammenhang stehen. Für Investitionen müssen in den Planjahren 2021 – 2023 jährlich zwischen 5,0 Mio. und 9.0 Mio Franken eingesetzt werden. Ab 2021 plant die Gemeinde wiederum mit einem Steuerfuss von 2,1 Einheiten. Der jährliche Ertragsüberschuss bewegt sich in den Jahren 2021-2023 im Rahmen von rund CHF 0,5 Mio. Ein tieferer Steuerfuss würde jährlich einen Auf-wandüberschuss bedeuten.

Botschaft auf der Website einsehbar

Die Botschaft kann unter www.adligenswil.ch heruntergeladen werden. Die Orientierungsversammlung findet am Dienstag, 5. November 2019, 19.00 Uhr, im Zentrum Teufmatt, statt.

28.10.2019