Korporation Buchrain öffnet sich für neue Bürgerinnen und Bürger

Mit einem einstimmigen Beschluss hat die Gemeindeversammlung der Korporation Buchrain am 26. April 2019 der Öffnung der Korporation für neue Bürgerinnen und Bürger zugestimmt. Dazu war eine Anpassung des Korporationsreglements nötig.

Die Korporation Buchrain besteht seit über 600 Jahren. Sie ist damit einiges älter als die Einwohnergemeinde Buchrain. Der Zweck der Korporation besteht in der Bewirtschaftung von Wald und Land. Durch die grossen Bauprojekte von Bund und Kanton Luzern ist das Fortbestehen der Korporation in ihren Grundwerten gefährdet: Korporationspräsident Hugo Leu betont:

«Bereits beim Bau des Autobahnzubringers Buchrain haben wir Wald und wertvolles Kulturland dem Bund abtreten müssen. Wir haben uns mit aller Kraft dafür eingesetzt, dass wir nicht mit Geld für das verlorene Land entschädigt werden, sondern Realersatz bekommen. Das ist uns aber nur zum Teil gelungen.» Die Korporation sucht deshalb noch 8 Jahre nach der Eröffnung des Zubringers nach Wald im Raum Buchrain, den sie erwerben könnte.

Grosse Aufgaben für eine kleine Korporation

Der Kanton Luzern und der Bund haben mit dem Hochwasserschutz, der Renaturierung der Reuss und dem Ausbau der N14 auf 6 Spuren drei Grossprojekte am Start, die das Land der Korporation stark betreffen. Für die Organe der Korporation ist die Vertretung ihrer Interessen gegenüber Bund und Kanton eine grosse Herausforderung. Die Korporation Buchrain ist mit 24 berechtigten Liegenschaften eine kleine Gemeinde.

Damit die bestehenden Chargen besetzt werden können, braucht es sechs Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, eine aktive Rolle einzunehmen: Neben dem Präsidium sind auch die Positionen der Verwaltung und des Aktuariats zu besetzen, sowie drei Personen für die Rechnungskommission zu finden. Der Korporationsrat hat sich deshalb auf die Suche nach Möglichkeiten gemacht, wie der Fortbestand der Korporation gesichert werden kann.

Zur Diskussion standen neben der Weiterführung des Status Quo drei Stossrichtungen: 1) Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft mit grundsätzlich offener Mitgliedschaft; 2) Auflösung der Korporation und Übertragung der Vermögenswerte an die Einwohnergemeinde Buchrain; 3) Weiterführung der Realkorporation mit Öffnung für neue Bürger.

Sorgfältiges Vorgehen des Korporationsrates

Der Korporationsrat hat zur Diskussion dieser Varianten Mitte 2017 eine Arbeitsgruppe Strategie eingesetzt mit den Mitgliedern des Korporationsrats, der Rechnungskommission und einem Vertreter der Einwohnergemeinde Buchrain. An der Gemeindeversammlung 2018 stellte der Korporationsrat erste Ergebnisse vor und erhielt in der durchgeführten Konsultativabstimmung eine erste Zustimmung für die Öffnung der Korporation gegenüber neuen Bürgern.

Im Januar 2019 standen der Entwurf für das überarbeitete Korporationsreglement und die Bedingungen der Aufnahme neuer Mitglieder. Am 26. April 2019 hat die Gemeindeversammlung das neue Reglement angenommen und damit den Grundstein gelegt, neue Bürgerinnen und Bürger in ihren Reihen aufnehmen zu können.

«Dieser einstimmige Beschluss ist ein starkes Zeichen der Bürgerinnen und Bürger», findet Markus Koch-Lang, Präsident der Rechnungskommission Buchrain. Er ist überzeugt: «Mit seiner sorgfältigen Vorgehensweise hat der Korporationsrat Buchrain eine solide Basis geschaffen für den Fortbestand der Korporation Buchrain.»

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger

In die Korporation Buchrain können Personen eintreten, die eine selbstbewohnte Liegenschaft (Wohnhaus oder Stockwerkeigentum) in Buchrain besitzen und sich aktiv am Korporationsleben beteiligen möchten. Um der Korporation Buchrain beizutreten, ist eine Einlage ins Korporationsvermögen von 10'000 Franken zu leisten. Korporationsbürger werden jährlich zur Gemeindeversammlung mit Korporationsessen eingeladen, erhalten bei gutem Geschäftsgang jährlich einen Bürgernutzen (in den vergangenen Jahren 500 Franken) und können ca. alle 2 Jahre am Korporationsausflug teilnehmen.

Wichtiger ist die Vernetzung mit anderen Einwohnerinnen und mit der Geschichte des Dorfes Buchrain. Interessierte können sich an den Präsidenten der Korporation, Hugo Leu, Tel. 041 440 47 63 wenden. Weitere Informationen zur Korporation finden sich auch auf der Webseite www.korporation-buchrain.ch.

10.5.2019