Der Regierungsrat genehmigt die Gesamtrevision der Ortplanung der Gemeinde Inwil, bestehend aus den Zonenplänen und dem Bau- und Zonenreglement (BZR), wie sie an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2019 von den Stimmberechtigten beschlossen wurden.
Hauptinhalt der Gesamtrevision ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Dies führt insbesondere zu einem Wechsel von der Ausnützungs- zur Überbauungsziffer und hat die Einführung der Gesamthöhe als neues Höhenmass zur Folge.