EDA weist Behauptungen der “Weltwoche”-Ausgabe vom 25. Juli 2019 zurück

Pilatus P12

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Bild ZVG Pilatus Flugzeugwerke

Das EDA unterstreicht, dass der Entscheid bezüglich der Dienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien das Ergebnis eines rechtlichen Verfahrens ist und keinen politischen Entscheid darstellt. Die von der «Weltwoche» in diesem Zusammenhang zu Staatssekretärin Baeriswyl wiedergegebenen Behauptungen weist das EDA zurück.

In der Ausgabe 30/31 der “Weltwoche” wird im Artikel “Doppelspiel der Staatssekretärin” aus einem anonymen Brief zitiert und behauptet, EDA-Staatssekretärin Pascale Baeriswyl habe aus persönlichen Karrieregründen auf die Entscheidung bezüglich Dienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien Einfluss genommen.

Gemäss dem «Weltwoche»-Beitrag ist der Brief anonym und seine Authentizität ist nicht belegt. Da der Inhalt des Briefs trotzdem wiedergegeben wird, stellt das EDA klar:

- Der Entscheid bezüglich der Dienstleistungen der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien wurde von der Abteilung im EDA gefällt, die für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS, SR 935.41) zuständig ist. Die zuständige Behörde wendet bei ihrer Prüfung rechtliche Massstäbe an, wie dies auch in der Botschaft zum BPS (https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/1745.pdf) erwähnt ist.

- Der Entscheid wurde nach Orientierung des Vorstehers EDA gefällt.

- Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren. Der Entscheid ist kein politischer Entscheid, sondern ein rechtlicher. Deshalb kann gegen den Entscheid vor einem Gericht Rekurs eingelegt werden.

Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

25.7.2019